Abwickler über das Vermögen der Firma Cashmaxx KG bestellt
Die BaFin hat mit zwischenzeitlich bestandskräftigem Bescheid vom 13.05.2014 einen Abwickler über das Vermögen der Firma Cashmaxx KG bestellt. Dieser soll zunächst prüfen, ob die Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt werden können und gegebenenfalls die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen.
Cashmaxx KG - BaFin verlangt Abwicklung, Schadenersatz gegen Berater
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte mit Bescheid vom 27. November 2013 der Firma Cashmaxx KG (Cashmaxx) aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der erhaltenen Geldbeträge abzuwickeln. Eine Rückzahlung haben die Anleger dementgegen bisher nicht erhalten. Seit Oktober 2013 waren alle Ratenzahlungen wegen vermeintlicher Verzögerungen bei der Auflösung von Investitionen von Cashmaxx eingestellt worden.
Es erscheint deshalb sinnvoll, die möglichen Ansprüche durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.